Die Altersvorsorge

Wenn man von Altersvorsorge spricht, meint man in der Regel alle Methoden und Maßnahmen, die man treffen kann, damit jeder, der irgendwann zu alt ist um zu arbeiten, also in Rente geht, seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards.

Man unterscheidet dabei die gesetzliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge. Bei der gesetzlichen Altersvorsorge wird das so genannte Umlageverfahren benutzt. Das bedeutet, dass jeder einen gewissen Anteil in die Rentenkasse einbezahlen muss.

Altersvorsorge

Altersvorsorge

Dieser Betrag wird allerdings nicht gespart, sondern direkt für die laufenden Rentenzahlungen an die jeweiligen Rentner verwendet. Somit hat auch keiner einen Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge, die man eingezahlt hat, sondern nur auf Beteiligung der Einnahmen, die so genannte Anwartschaft.

Bei der gesetzlichen Altersvorsorge spielt auch der Beruf, in dem man arbeitet eine wichtige Rolle. So bezahlen zum Beispiel Beamte, Berufssoldaten, Richter und ähnliches keinen Beitrag in die gesetzliche Altersvorsorge. Allerdings ist das Gehalt dieser Berufsgruppen von Anfang an mit weniger bemessen, als das Gehalt für Tätigkeiten, die gleichwertig sind und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angemessen wäre.

Die gesetzliche Altersvorsorge beruht auf dem so genannten Generationenvertrag, das heißt die jüngere Genaration kommt damit für die Rente der alten Generation auf. Und das alles wiederrum beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Altersverteilung der Bevölkerung müssen allerdings immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern zahlen. Dies führt zwangsläufig zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen. Um dem entgegen zu wirken müssen entweder die Leistungen gekürzt oder die Beiträge erhöht werden.

Bei der privaten Altersvorsorge sieht das ganze allerdings etwas anders aus. Dabei hat man die Möglichkeit monatlich einen gewissen Betrag einzuzahlen. Das eingezahlte Kapital und die daraus entstehenden Zinsen stehen dem Sparer zu. Das alles beruht auf dem so genannten Kapitaldeckungsverfahren und die private Altersvorsorge ist freiwillig. Das gesparte Geld wird dann entweder als Rente verbraucht oder als Einmalbetrag an den Sparer ausgezahlt.  Es gibt allerdings auch hierbei einige Unterschiede. So gibt es zum Beispiel die private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Dabei fördert der Staat diese Form der Altersvorsorge durch Zulagen.

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